Bundes-Förderprogramm für Investitionen in die Holzwirtschaft

Wälder bedecken ein Drittel der Landesfläche Deutschlands. Sie sind wertvolle Ökosysteme, Kohlenstoffspeicher, Erholungsräume und bedeutende Rohstofflieferanten. Holz ist Deutschlands bedeutendster nachwachsender Rohstoff. Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der Schonung endlicher Ressourcen. Im Sektor Forst und Holz sind in Deutschland rund eine Million Menschen beschäftigt, die in 121.000 Unternehmen einen Umsatz von rund 180 Milliarden Euro erzielen und einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung ländlicher Räume leisten.

Die aus dem Klimawandel entstandenen Wirkfaktoren (längere Trockenzeiten, Umbau des Waldes, Entwicklung der Rohstoffpreise) sind durch die Forst- und Holzwirtschaft zu meistern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist sich dieser enormen Herausforderungen bewusst, die es in unterschiedlichem Ausmaß von der Forst- und Holzwirtschaft zu bewältigen gilt.

Aus diesem Grund hat sich das BMEL zum Ziel gesetzt, unterstützende Maßnahmen im Wald- und Holzbereich anzubieten. Diese Förderung ist eingebettet in das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung und soll neben der Konjunkturbelebung positive Lenkungswirkung für die Modernisierung der Holzwirtschaft entfalten.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt das Bundesprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft durch.

Was wird gefördert?

Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen des Sektors Forst und Holz zielt die Förderung auf eine beschleunigte Anpassung der Holzwirtschaft an die sich ändernde Rohstoffgrundlage, die Weiterentwicklung des Bauens mit Holz als wichtiges Marktsegment sowie die Überwindung der Strukturnachteile in der Holzwirtschaft. Die Förderung soll damit insbesondere zur Stabilisierung des Holzmarktes und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Forst und Holz beitragen.

Holzwirtschaft
Die BauBuche ist ein wichtiger Baustoff der Holzwirtschaft. Foto: Pollmeier

Diese Zielsetzung wird durch eine Bezuschussung von gezielten Investitionen in folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Investitionen in die werterhaltende beziehungsweise wertsteigernde Nutzung von durch Kalamitätsereignisse unplanmäßig anfallenden Rundholzmengen (Kalamitätsholz),
  • Investitionen zur vermehrten Nutzung von Laubholz und
  • Investitionen zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.

Von der Förderung in diesen Bereichen sollen perspektivisch auch die Betriebe der Forstwirtschaft profitieren, die in der aktuellen Schadenssituation kaum wirtschaftliche Anreize für die Waldbewirtschaftung finden. Darüber hinaus soll die Förderung eine Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten,

Beispielhafte Fördermöglichkeiten in unterschiedlichen Betrieben der Holzwirtschaft finden Sie hier:
Beispielhafte Fördermöglichkeiten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der Holzwirtschaft beziehungsweise Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres jahresbezogenen Umsatzes durch unternehmerische Tätigkeit bspw. in der Produktion, dem Handel, Verarbeitung und/oder Reparatur von Holzprodukten erzielen. Dies umfasst beispielsweise Unternehmen der Sägeindustrie, Holzwerkstoffindustrie, Möbelindustrie, Holzpackmittelindustrie, Zimmereien, Holzbauunternehmen, Holz- und Zellstofferzeuger und den Holzgroßhandel.

Wie und bis wann können Anträge gestellt werden?

Die Förderung von Maßnahmen kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online). Easy-Online ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.

Der Antragsteller beantragt die Förderung vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online und reicht anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original bei der BLE ein. Der Antrag ist erst mit dem schriftlichen Eingang in der BLE rechtsgültig gestellt.

Vorhabenbeginn und Bewilligungszeitraum

Es werden nur Vorhaben bewilligt, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch die BLE kann der Vorhabenbeginn erfolgen.

Eine komplette Übersicht des BMEL über das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft erhalten Sie über den Link.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden